Steuerliche Behandlung von Spenden in der FBiH

Eine Spende ist die freiwillige Gabe von Geld, Waren oder Dienstleistungen ohne jegliche Gegenleistung oder Gegenleistung.

Juristische Personen spenden häufig Geld, Waren oder Dienstleistungen an verschiedene Organisationen, gemeinnützige Einrichtungen, humanitäre Organisationen oder andere sozial nützliche Projekte. Spenden für humanitäre, kulturelle, pädagogische, wissenschaftliche und sportliche Zwecke gelten als wesentlich für die Entwicklung von Gesellschaft und Gemeinschaft.

Vor einer Spende ist es jedoch wichtig, sich mit den rechtlichen Bestimmungen und Pflichten vertraut zu machen, die sich aus dem Spendenvorgang ergeben können.

Die juristische Person (der Spender) muss die folgenden Unterlagen vorbereiten, auf deren Grundlage die Spende erfasst wird:

Spendenentscheidung

Kontoauszug

Ein Frachtbrief, eine Bestätigung oder ein anderes Dokument, wenn es sich um eine Sachspende handelt.

Steuerliche Behandlung von Spenden

Die steuerliche Behandlung von Spenden ist aus der Perspektive des Gewinnsteuergesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Umsatzsteuergesetzes zu betrachten.

Einkommensteuer

Gemäß den Bestimmungen des Artikels 12 Absatz 3 des Gewinnsteuergesetzes werden Spenden für humanitäre, kulturelle, pädagogische, wissenschaftliche und sportliche Zwecke, die an juristische Personen, die nicht der Gewinnsteuer unterliegen, oder an natürliche Personen, die über keine anderen Einkünfte verfügen, geleistet werden, in dem Zeitraum, für den die Gewinnsteuer ermittelt wird, bis zu 31 % des Gesamteinkommens als steuerlich absetzbare Ausgabe anerkannt.

Einkommensteuer

Gemäß den Bestimmungen des Artikels 3 der Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz gelten Spenden, die von einer juristischen Person auf besondere Weise über ein ausschließlich zu diesem Zweck eröffnetes Bankkonto an eine natürliche Person als finanzielle Unterstützung zur Deckung der Kosten ihrer Behandlung oder Operation, des Kaufs von Medikamenten oder des Kaufs von orthopädischen Hilfsmitteln geleistet werden, nicht als einkommensteuerpflichtiges Einkommen, wenn diese Kosten nicht früher oder später aus den Mitteln der Grund-, Zusatz- oder privaten Krankenversicherung gedeckt oder dem Empfänger der Spende erstattet werden.

Mehrwertsteuer auf Spenden

Spender von Geldspenden unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Bei der Spende eigener Produkte oder Dienstleistungen muss die Umsatzsteuer berechnet und eine interne Ausgangsrechnung erstellt werden. Bei Waren, für die keine Vorsteuer abgezogen wurde, weil das Unternehmen sie mit dem Ziel einer Spende gekauft hat, muss die Ausgangsumsatzsteuer nicht berechnet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht wichtige Grundsätze im Spendenprozess sind, um sicherzustellen, dass Spenden ordnungsgemäß verwendet werden und die gewünschte soziale oder humanitäre Wirkung erzielt wird.



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