Möglichkeit einer steuerfreien Zahlung an Arbeitnehmer
- 7. März 2026
- Veröffentlicht durch: Administrator
- Kategorie: Der Blog
Am 5. Februar 2026 verabschiedete die Regierung der Föderation Bosnien und Herzegowina eine Verordnung über die Zahlung von Beihilfen an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber im Jahr 2026, die eine zusätzliche Zahlung an Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten dieses Jahres ermöglicht.
Was bedeutet das in der Praxis?
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern für den Zeitraum von Januar bis Juni 2026 entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten bis zu 300 KM pro Monat zahlen. Der Betrag kann auch geringer ausfallen – die Verordnung schreibt zwar eine Höchstgrenze vor, verpflichtet jedoch nicht zur Zahlung.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Beihilfe nicht als Lohn- oder Gehaltsersatz gilt und ausschließlich auf das Girokonto des Arbeitnehmers überwiesen wird. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, das reguläre Gehalt zu kürzen, um diese Maßnahme anzuwenden.
Die Zahlung erfolgt für den Vormonat – das bedeutet, dass beispielsweise die Unterstützung für Januar im Februar und spätestens bis zum Ende dieses Monats ausgezahlt werden kann. Die Zahlung für Juni kann bis zum 31. Juli 2026 erfolgen.
Damit die Zahlung rechtmäßig ist, muss der Arbeitgeber eine interne Regelung über die Bedingungen und die Höhe der Unterstützung verabschieden. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, der Steuerverwaltung bis zum 7. des Monats für den Vormonat, in dem die Unterstützung gezahlt wurde, einen Bericht vorzulegen.
Diese Maßnahme kann von Arbeitgebern in Anspruch genommen werden, die regelmäßig Löhne zahlen und Beiträge leisten und keine ausstehenden Steuer- oder Beitragsschulden haben – das heißt, sie haben eine Rückzahlungsvereinbarung abgeschlossen und erfüllen diese ordnungsgemäß.
Die Verordnung trat am Tag ihrer Verabschiedung in Kraft und bleibt bis zum 30. Juni 2026 in Kraft.
MARKART ATC GmbH.