Markart
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Moderne Buchhaltungsagentur
mit Sitz in Sarajevo
Unsere Leistungen
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Individuelle Betreuung als Schlüssel zum Erfolg
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Umfassende und professionelle Buchhaltungsunterstützung!

Kompetenz, der Sie vertrauen, eine dauerhafte Partnerschaft

Markart ist eine moderne Buchhaltungsagentur mit Sitz in Sarajevo, die seit 1998 Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Rechnungswesen, Lohnbuchhaltung, Steuerberatung und Unternehmensunterstützung anbietet.

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Individuelle Betreuung als Schlüssel zum Erfolg

Wir bieten umfassende Buchhaltungs- und Verwaltungsdienste, die die Einhaltung lokaler und internationaler Standards gewährleisten.

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Expertenteam

Hinter dem Namen Markart doo steht ein Team erfahrener und engagierter Experten. Wir sind Ihre Berater, Analysten, Geschäftspartner und Ihre Unterstützung in jedem Bereich Ihres Geschäfts.

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Markart-Dienste

Buchhaltungsdienstleistungen

Präzision, Engagement und Verantwortung sind die Grundlage unseres Handelns.

Steuerberatung und -vertretung

Unsere Steuerberatungsabteilung bietet Ihnen professionelle Unterstützung bei Planungen und Entscheidungen, die sich direkt auf die finanzielle Leistungsfähigkeit und Stabilität Ihres Unternehmens auswirken.

Gehaltsabrechnung

Wir passen den Service vollständig an die Besonderheiten Ihres Unternehmens an und gewährleisten eine genaue und pünktliche Gehaltszahlung gemäß den geltenden Gesetzen.

Geschäftsunterstützung und virtuelle Adresse

Für Unternehmen, die eine Geschäftsadresse, aber keine physischen Räumlichkeiten benötigen, bieten wir einen virtuellen Büroservice an.

Weitere Dienstleistungen

Unser Team bietet praktische und effiziente Lösungen für alle rechtlichen Herausforderungen, mit denen Unternehmen in Bosnien und Herzegowina konfrontiert sind, mit besonderem Schwerpunkt auf Rechtssicherheit und Rechtmäßigkeit der Geschäftsprozesse.

Professionelle Dienstleistungen auch für ausländische Unternehmen in Bosnien und Herzegowina
auf Englisch und Deutsch

Partner-Angebote

Unsere Kunden über uns

Programme

Neuigkeiten und Blog

  • Geschäftsreise

    Wir möchten Sie auf einige Details im Zusammenhang mit der Dienstreise sowie auf das korrekte Ausfüllen des Dienstreiseauftrags hinweisen. Der Dienstreiseauftrag muss Folgendes enthalten: Wir möchten Sie besonders auf die letzte Seite des Dienstreiseauftrags aufmerksam machen. Auf der letzten Seite befindet sich ein Bericht über die durchgeführte Reise, den Sie ebenfalls ausfüllen müssen: Wenn Sie keine Tagegelder erhalten möchten, vermerken Sie bitte „KEINE ZAHLUNG“.

    13. Juni 2025
  • Regelwerk zur Anwendung des Einkommensteuergesetzes

    Das neue Regelwerk zur Umsetzung des Einkommensteuergesetzes wurde im Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina Nr. 48/21 veröffentlicht. Es handelt sich um eine Verordnung, die bestimmte Aspekte der praktischen Umsetzung des oben genannten Gesetzes regelt. Dies betrifft den Teil des Einkommens, den ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zu regelmäßigen Barzahlungen durch Vergütungen in Form von Waren, Dienstleistungen, Leistungen usw. gewährt. Diesmal

    13. Juni 2025
  • Veröffentlichte Grundlagen zur Berechnung der Beiträge bestimmter Steuerzahler für das Jahr 2024

    Im „Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nummer 4/24 vom 17.01.2023, wurden die Grundlagen zur Berechnung der Beiträge bestimmter Steuerzahler für das Jahr 2024 veröffentlicht. 1. Für Unternehmer auf Grundlage einer selbstständigen Tätigkeit aus Artikel 12, Absatz 2, 3 und 5 des Einkommensteuergesetzes („Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nr. 10/08, 9/10, 44/11, 7/13 und 65/13)

    13. Juni 2025
  • Jahresurlaub in der FBiH

    Bezahlter Urlaub ermöglicht es den Mitarbeitern, sich auszuruhen und Zeit für persönliche Bedürfnisse und Interessen zu nehmen. In diesem und dem nächsten Artikel werden wir die gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Recht, einschließlich der Dauer, der Art der Inanspruchnahme und der Vergütung der im Urlaub verbrachten Zeit, genauer betrachten. Das Recht auf Jahresurlaub Das Recht auf Jahresurlaub steht Personen zu, die beschäftigt sind

    13. Juni 2025