Verpflichtung zur Einreichung von Steuererklärungen bei PUFBiH mittels KEP

Im Amtsblatt der FBiH Nr. 36/24 wurden drei Vorschriften veröffentlicht, die die elektronische Einreichung von Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen unter Verwendung eines qualifizierten elektronischen Zertifikats (KEP) ermöglichen. Es handelt sich um folgende Vorschriften:
 

  • Regelwerk zur Steuererklärung,
  • Regelwerk zur Änderung des Regelwerks zur Anwendung des Einkommensteuergesetzes, i
  • Regelwerk zur Änderung des Regelwerks zur Anwendung des Gewinnsteuergesetzes.

 
Dies stellt einen großen Fortschritt bei elektronischen Transaktionen zwischen Steuerzahlern und PUFBiH dar.
 
Den ersten Schritt hat das ITA bereits getan, indem es die verpflichtende Abgabe von Umsatzsteuererklärungen ab dem 1. Januar 2024 mittels KEP (elektronischer Signatur) vorschreibt.
 
Alle Steuerzahler der direkten Steuern (Einkommensteuer und Körperschaftsteuer) sind ab dem 1. Januar 2025 VERPFLICHTET, ihre Steuererklärungen elektronisch unter Verwendung eines qualifizierten elektronischen Zertifikats (KEP) einzureichen.

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