Mindestlohn 2025 – Ihr Leitfaden zu den neuen Regeln und Berechnungen

Im „Amtsblatt der Föderation Bosnien und Herzegowina“, Nr. 104/24, vom 31.12.2024, wurde der Beschluss zum Mindestlohn für das Jahr 2025 veröffentlicht. Demnach wurde der Mindestlohn für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 auf einen Nettobetrag von 1.000,00 KM festgelegt. Im Vergleich zum Jahr 2024 entspricht dies einer Erhöhung des Mindestlohns um 381,00 KM.

Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer Vollzeit (8 Stunden pro Tag) oder Teilzeit (2, 4, 6 Stunden pro Tag) arbeitet, darf die Bemessungsgrundlage für die Beiträge und Steuern nicht unter dem vorgeschriebenen Mindestlohn liegen. Bei Teilzeitarbeit kann die Nettovergütung im Verhältnis zur Arbeitszeit vereinbart werden.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der in Teilzeit (4 Stunden pro Tag oder 20 Stunden pro Woche) gemeldet ist, hat Anspruch auf einen Nettolohn von 500,00 KM, da er im Vergleich zu einem Vollzeitbeschäftigten 50% weniger Zeit bei der Arbeit verbringt. Gemäß den geltenden Vorschriften werden die Beiträge auf den vollen Betrag des Mindestnettolohns von 1.000,00 KM berechnet, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer ein der Arbeitszeit entsprechendes Gehalt erhält.

Bruttogehalt und Lohnsteuerkarte

Der vorgeschriebene Betrag des Mindestgehalts von 1.000 KM muss in einen Bruttobetrag umgerechnet werden. Das im Arbeitsvertrag für das Jahr 2025 festgelegte Bruttogehalt beträgt 1.562,00 KM, für Arbeitnehmer mit dem Grundabzugskoeffizienten.

Die Verordnung regelt nicht die Methode zur Bestimmung der Höhe des Mindestlohns, wenn ein Arbeitnehmer keinen persönlichen Abzug hat. Die Arbeitsinspektion prüft vor Ort, ob dem Arbeitnehmer weniger als 1.000,00 KM auf seinem Konto gutgeschrieben wurden. Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, die keine Lohnsteuerkarte eingereicht haben (d. h. deren persönlicher Abzug 0,00 KM beträgt), müssen diesen Personen ebenfalls 1.000,00 KM zahlen. In diesem Fall beträgt der Mindestlohn (brutto) 1.610,30 KM und nicht 1.562,00 KM, und die Kosten für den Arbeitgeber sind in diesem Fall höher.

Nachfolgend sehen Sie ein Berechnungsbeispiel für beide Versionen:

Für weitere Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen das Markart-Team gerne zur Verfügung.



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