Geschäftsreise

Wir möchten Sie auf einige Details im Zusammenhang mit der Dienstreise sowie das korrekte Ausfüllen des Dienstreiseauftrages hinweisen.

  • Eine Geschäftsreise ist eine Reise, auf die ein Mitarbeiter im Auftrag einer befugten Person zur Erfüllung einer geschäftlichen Aufgabe/Arbeit entsandt wird. Dabei handelt es sich nicht nur um die Teilnahme an einem Geschäftstreffen, sondern auch um eine Reise zu geschäftlichen Zwecken (z. B. Schulungen, Seminare, berufliche Weiterbildung usw.). Die Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Versammlungen ohne geschäftlichen Zweck gilt nicht als dienstlich und es werden keine Tagegelder gezahlt.
  • Eine Dienststraße von weniger als 30 km Länge gilt nicht als Dienststraße und der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf ein Tagegeld.
  • Bei einer Dienstreise, die länger als 12 Stunden dauert, wird der volle Tageslohn gezahlt, bei einer Dienstreise von 8 bis 12 Stunden der halbe Tageslohn. Bei einer Dienstreise von weniger als 8 Stunden hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Tageslohn.
  • Tagegelder für eine Geschäftsreise ins Ausland können nur berechnet und ausgezahlt werden, wenn mindestens ein Nachweis über die tatsächliche Durchführung der Reise beigefügt ist (das kann eine Hotelrechnung, eine Rechnung oder ein Fahrschein, eine beglaubigte Teilnahmebescheinigung oder ein anderes längeres Dokument sein, mit dem die tatsächliche Durchführung der Reise bestätigt werden kann).
  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, innerhalb von fünf Werktagen nach Beendigung der Reise einen Bericht über die Dienstreise vorzulegen und den gezahlten Vorschuss zu begründen.
  • Werden auf einer Dienstreise drei Mahlzeiten bereitgestellt, reduziert sich das entsprechende Tagegeld um 30%.
  • Wird am Ort der Dienstreise keine Unterkunft zur Verfügung gestellt, erhöht sich das entsprechende Tagegeld um 70%.
  • Die Zahlung von Tagegeld und warmer Mahlzeit schließt sich gegenseitig aus.

Der Dienstreiseauftrag muss enthalten

  • Reiseauftragsnummer
  • Veröffentlichungsdatum
  • Vor- und Nachname
  • Position
  • Reiseziel
  • Reisezweck
  • Reisezeit
  • Informationen zum genutzten Verkehrsmittel
  • Unterschrift einer bevollmächtigten Person und Siegel

Wir möchten Sie besonders auf die letzte Seite der Dienstreiseverordnung aufmerksam machen.
Es steht auf der letzten Seite Bericht über die absolvierte Reise welches Sie außerdem ausfüllen müssen:

  • Eine kurze Beschreibung der auf einer Dienstreise ausgeführten Aufgaben (Arbeiten)
  • Erklärung, ob auf der Dienstreise Verpflegung bereitgestellt wurde (z.B. drei Mahlzeiten)
  • Falls Sie Ausgaben hatten, geben Sie bitte Name, Art und Höhe der entstandenen Ausgaben an, für die Rechnungen beigefügt sind.

Wenn Sie keine Zahlung von Tagessätzen wünschen, geben Sie "KEINE ZAHLUNG DES ZEITRAUMS" an und unterschreiben Sie

Laden Sie die offizielle Reiseordnung und die Liste der Länder mit Tagesgeldbeträgen herunter, indem Sie auf die unten stehenden Links klicken.

Dienstreiseauftrag

Liste der Länder mit Tageslohnbeträgen



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